Menschlich,
Würdevoll, Nah
Das Bestattungshaus Geller steht für Vertrauen, Achtsamkeit und Nähe.
Wir begleiten Menschen individuell – mit Zeit, Einfühlungsvermögen und Respekt vor jedem Lebensweg.
So bleibt unser Haus auch in Zukunft ein Ort des Trosts und der Würde – getragen von Familie, Erfahrung und dem Herzen für die Menschen.
Für uns ist jede Bestattung mehr als eine organisatorische Aufgabe.
Sie ist eine Akt des Respekt – ein Moment, in dem wir helfen dürfen, Erinnerungen zu bewahren und Frieden zu finden.
Die Checkliste: Was jetzt zu tun ist
1. Was unmittelbar nach dem Todesfall zu tun ist
Der Tod eines geliebten Menschen versetzt Familienangehörige im ersten Moment oft in einen Schockzustand. In tiefer Trauer und mit der Situation überfordert, können viele Angehörige in dieser Zeit oft keinen klaren Gedanken fassen und wissen nicht, was im Todesfall zu tun ist. Das ist absolut verständlich. Doch auch wenn der Tod eines Familienmitglieds schmerzt, müssen sich die Angehörigen um wichtige Dinge kümmern – sowohl unmittelbar nach dem Todesfall als auch in den Tagen danach.
1.1 Todesfall zu Hause
Verstirbt ein Mensch zu Hause und wird von Angehörigen tot aufgefunden, ist das natürlich eine emotionale Ausnahmesituation. Auch wenn der Tod eines geliebten Menschen ein Schock ist und es schwerfällt, klare Gedanken zu fassen, muss umgehend nach dem Todesfall ein Arzt oder eine Ärztin kontaktiert werden. Diese/r muss den Tod der verstorbenen Person offiziell feststellen und den Totenschein an die Angehörigen ausstellen. Der Totenschein ist ein wichtiges Dokument, das für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird. Die Sterbeurkunde müssen Sie spätestens am folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt beantragen.
1.2 Todesfall in der Öffentlichkeit
Es kann auch vorkommen, dass eine Person an einem öffentlichen Ort verstirbt – beispielsweise aufgrund eines plötzlichen Herzinfarktes oder eines tödlichen Unfalls. In einem solchen Fall muss man unmittelbar den Rettungsdienst kontaktieren.
1.3 Todesfall im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung
Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmert sich die Einrichtung um organisatorische Angelegenheiten und informiert die Angehörigen über den Todesfall – nicht zuletzt deshalb, weil diese wichtige Formalitäten in Bezug auf die Bestattung und Verträge des Verstorbenen regeln müssen.
1.4 Benachrichtigung der engsten Angehörigen im Todesfall
Unabhängig davon, unter welchen Umständen ein geliebter Mensch verstirbt, sollten die engsten Angehörigen noch am selben Tag – am besten unmittelbar nach dem Tod – von den Hinterbliebenen informiert werden. Sofern der Verstorbene noch berufstätig war, sollte auch sofort der Arbeitgeber über den Todesfall informiert werden.
2. Wichtige Dokumente, Unterlagen & Formalitäten im Todesfall
Neben der Trauer kommen auf die Angehörigen in den Tagen nach einem Todesfall auch einige bürokratische Aufgaben zu. Daher ist es wichtig, die Dokumente und Unterlagen der verstorbenen Person zu sichten und zu sammeln, um diese Formalitäten zu erledigen. Ihr Bestatter unterstützt und berät Sie dabei gerne.
2.1 Persönliche Unterlagen
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Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung des Verstorbenen sowie ein Nachweis über den letzten Wohnsitz.
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Todesbescheinigung vom Arzt / von der Ärztin: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen.
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Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten, die über ehemalige Unternehmen liefen.
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Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage einer Urkunde, die den Personenstand des Verstorbenen nachweist.
Urkunden, die den Personenstand nachweisen
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bei Ledigen: Geburtsurkunde
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bei Verheirateten: Geburtsurkunde & Heiratsurkunde
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bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde & Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
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bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
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Personenstandsurkunde in ausländischer Sprache: Diese müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden und sind zusätzlich vorzulegen
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Krankenkassenkarte
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Fehlende Unterlagen können wir für Sie in der Regel bei den zuständigen Behörden beantragen
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persönliche Bekleidung zur Bestattung (wenn gewünscht)
2.2 Versicherungen und Vorsorge
Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen
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Versicherungsunterlagen (Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherungen (einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
Hausbesuche - Wir kommen zu Ihnen
In Zeiten der Trauer fällt es vielen Menschen schwer, das Haus zu verlassen oder
formelle Wege zu gehen.
Darum bieten wir Ihnen beim Bestattungshaus Geller GmbH die Möglichkeit eines
Hausbesuchs – persönlich, einfühlsam und in vertrauter Umgebung.
Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Gemeinsam besprechen wir in ruhiger Atmosphäre alle notwendigen Schritte und
Wünsche – von der Art der Bestattung bis zu individuellen Abschiedsgestaltungen.
So können Sie in ihrer Umgebung bleiben und sicher sein, dass alles in guten Händen ist.
Unser Anliegen ist es Sie zu entlasten – mit Herz , Verständnis und einem offenen Ohr für
ihre Sorgen.