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Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung ( genannt auch Körperbestattung ) versteht man die Bestattung des intakten Körpers (oder Teile von diesem) in einem Sarg, welcher in einer zuvor gefertigten Grabstelle innerhalb des Erdreiches beigesetzt wird.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattungen eines Verstorbenen in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Erdbestattungen können in Deutschland frühestens erst nach 48 Stunden nach dem Tod und müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. In Doppelgräbern werden Verstorbene in Deutschland die Frauen links, und die Männer rechts beigesetzt.
Die sogenannte Ruhezeit auf Friedhöfen von 20 Jahren darf nicht unterschritten werden.
Traditionell erfolgt die Bestattung in einem Erdwahlgrab, das heißt in einer von den Angehörigen frei ausgewählten Grabstätte. Viele Friedhöfe bieten jedoch aufgrund gesellschaftlicher Strukturen auch halbanonyme Wiesen für Särge oder Reihengräber an.
Der jeweilige Friedhof weist die Aufteilung der Grabstätten zu.

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Urnenbestattung

Einer Feuerbestattung geht immer die Kremation bzw. die Einäscherung voraus. Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg und dessen Beigaben verbrannt. Die Asche eines menschlichen Leichnams wird in einer Aschekapsel aufgenommen. Diese kommt dann versiegelt in eine so genannte Schmuckurne. die zuvor Angehörige beim Bestatter ihres Vertrauens ausgesucht haben. Es gibt zahlreiche Beisetzungsformen für die Asche Verstorbener. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof. So wird als letzte Ruhestätte der Urne die Beisetzung in der Erde oder in einem Kolumbarium ( Urnenwand ) gewählt.

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Baumbestattung

Der Baumbestattung geht immer eine Einäscherung voraus. Die Urne findet ihren Platz gemeinsam mit den Urnen anderer Verstorbener auf einem kreisförmigen Areal um einen Baum herum. Die Grabstätte wird durch eine Tafel mit dem Namen der / des verstorbenen markiert. Eine weitere individuelle Ausgestaltung der Grabstätte ist in der Regel nicht gestattet.
Im Gegensatz zur Friedwaldbestattung findet die Baumbestattung in der Regel auf einem mit Bäumen besetzten Friedhofsareal statt.

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Waldbestattung im Ruheforst Schlaubetal

Ruheforstbestattung ist eine alternative Bestattungsform und auch als Waldbestattung bekannt. Für viele Menschen ist der Wald ein beliebter Aufenthaltsort, und viele nutzen die Möglichkeit, ihre Grabstätte dort bereits zu Lebzeiten auszusuchen. Die Asche der Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wald direkt bei den Wurzeln eines Baumes in die Erde eingebracht. Dieser Baum dient als Grab und Grabmal.
Ruheforst sind naturbelassene und idyllische Waldreale, deren Fortbestand durch ein auf 99 Jahre angelegtes, den Wald schonendes Baumbestattungs- konzept gesichert ist.
Im Ruheforst sind die Gräber schlicht und einfach, ein Namensschild am Baum macht auf Wunsch auf die Grabstätte aufmerksam. Die Grabpflege wird von der Natur übernommen. Die Trauerfeier kann direkt im Ruheforst stattfinden.
Unser nächster Ruheforst befindet sich in Siehdichum. 

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Seebestattung

Der Seebestattung geht immer eine Einäscherung voraus.
In Deutschland ist es seit 1934 möglich, eine Seebestattung vorzunehmen.
Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Urne (Schmuck - o. Künstlerurne) aus hochauflösenden Materialien dem Element Wasser übergeben. Generell kann man zwischen einer begleiteten Seebestattung und unbegleiteten, (auch stille Seebestattungen) wählen.
Bei einer Seebestattung begrüßt der Kapitän die Trauergäste an Bord.
Nach dem Empfang wird die Flagge auf Halbmast gesetzt.
Das Schiff fährt bis zum Beisetzungsort und die maritime Trauerfeier findet direkt an Bord auf dem Schiff statt.
Die Urne wird an einem bestimmten Platz innerhalb des Schiffes, meistens in einem Salon aufgebahrt.
Wenn gewünscht kann eine Zeremonie mit einer seemännischen Trauerrede vom Kapitän, eingebunden mit Musik, einer Trauerminute oder einem Trauer - Kaffee abgehalten werden. Zum Abschied hin übergibt der Kapitän die Urne der See. Nach Absinken der Urne verbleibt der Blumenschmuck als Bezugspunkt schwimmend am Beisetzungsort. Die acht Glasen werden an der Schiffsglocke geschlagen und das Horn ertönt. Um die Beisetzungsstelle werden noch einmal Ehrenrunden gedreht, während die Angehörigen ihre Blütengrüße nachwerfen können.
Das Schiff segelt unter Vollmast zurück zum
Heimathafen. In jedem Fall erhalten die Angehörigen einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffes und eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung

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Diamantbestattung

Der Diamantbestattung geht immer eine Einäscherung voraus. Die Diamantbestattung gilt als besonders moderne Form der Bestattung. Nach einer Feuerbestattung wird der Kohlenstoff - Anteil der Sterblichen Überreste der verstorbenen Person zu einem Diamanten verarbeitet. Diesen Diamant kann der Hinterbliebene als Symbol für Unvergänglichkeit und Ewigkeit immer bei sich tragen.
 

Bitte beachten Sie: Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 19.9.2018 auf Betreiben der Kirchen die Diamantbestattung per Gesetz verboten und damit die Rechte Verstorbener und Hinterbliebener deutlich eingeschränkt.  

Derzeit in Brandenburg nicht umsetzbar.
Das Brandenburger Bestattungsgesetz finden Sie hier" (brandenburg.de)

Tree-of-Life-Baumbestattung-Kreis-Göppin

Tree-of-Life Bestattung

Die Urkraft der Bäume, ihre scheinbar unendliche Lebenszeit und Stärke haben die Menschen seit Anbeginn ihres Seins fasziniert. Ihre Beständigkeit bietet uns Ruhe und Kraft. Viele wünschen sich, dort bestattet zu werden, wo sie selbst beides gefunden haben und unabhängig von (Friedhofs-) Zwängen und Regeln ihre letzte Ruhe zu finden, dabei in den Kreislauf des Lebens einzugehen, an dem Ort, den sie sich selbst ausgesucht haben. Der Gedanke, dass die Asche des Verstorbenen wieder Nahrung für den Baum bietet, nährt den Gedanken an ein Weiterleben in einer anderen Form.
Viele Sorten von Zier-, Nadel- und Laubbäumen stehen für diese Bestattung zur Verfügung, lassen Sie sich beraten, wir finden gemeinsam den Richtigen und Sie bestimmen, wo er gepflanzt werden soll.

Derzeit in Brandenburg nicht umsetzbar.

Das Brandenburger Bestattungsgesetz finden Sie hier" (brandenburg.de)

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