Das Haus Ihres Vertrauens - seit 1991 - Tag und Nacht dienstbereit

   

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Bestattungshaus Geller 2008

 

 

Was im Sterbefall zu tun ist

Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Trauerredner werden Sie einfühlsam und diskret auf dem letzten Weg Ihres teuren Verstorbenen begleiten. Eine Reihe von Formalitäten können wir Ihnen abnehmen, sprechen Sie mit uns. Hier sehen Sie eine Übersicht der notwendigen Aktivitäten:

 

das sollten
Sie erledigen

das können wir Ihnen abnehmen

Bei einem Sterbefall zu Hause sofort den Arzt rufen, der den Toten- schein ausstellt
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim dort den Totenschein abholen  
Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens beauftragen (Tag und Nacht), Telefon: (03364) 44541  
Die nötigen Dokumente bereithalten und fehlende Unterlagen beschaffen
Den Sterbefall bei den zuständigen Ämtern anzeigen  
Sterbeurkunden vom Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen  
Den Termin für die Trauerfeierfestlegen und die Ausgestaltung organisieren  
Die Grabstätte auswählen
Ausheben des Grabes und Bereitstellen von Sargträgern  
Den Geistlichen oder den Trauerredner Informieren, die musikalische Umrahmung festlegen  
Die Bestattungsartikel - Sarg, Sterbehemd, Urne und anderes auswählen
Kränze und Blumengebinde bestellen
Trauerkleidung beschaffen
Trauer- und Danksagungsanzeigen aufgeben, Trauerkarten bestellen  
Sterbegeld, Beihilfen und Auszahlungen von Leistungen bean- tragen bei: Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeldversiche- rung, betrieblicher Pensions- und Sterbekasse, Berufsgenos- senschaft (bei Tod durch Betriebsunfall oder Berufskrankheit), Versorgungsamt, Gewerkschaft  
Den Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen und Restgehalt bzw. -lohn auszahlen lassen
Vorschusszahlungen bei laufender Rente (3 Monate) beantragen  
Bei der Sozialversicherung Witwen-/Witwer- und Waisenrente beantragen, Anträge und Termine besorgen
Beim Amt für Soziales ggf. Kriegsopferwitwenrente beantragen
Wohnungsräumung, Mietvertrag und Pachtverträge kündigen
Die Mitgliedschaft des Verstorbenen bei Vereinen, Verbänden und Organisationen kündigen
Kraftfahrzeuge stilllegen
Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken, Sparkasse, Bausparkassen, Versicherungen usw. stornieren
Gas, Strom, Telefon, Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen
Steinmetzarbeiten für das Grabmal sowie Grabpflege organi- sieren  
Testamentseröffnung beim Notar oder Amtsgericht und an- schließend Erbschein beantragen  
Bei Unklarheiten im Erbschaftsfall einen Notar oder Rechtsan- walt (evtl. auch einen Steuerberater) um sachkundige Auskunft bitten.